Alle anzeigen / Alle verbergen
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Abmeldung/Wegzug
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Die Abmeldung erfolgt innert 14 Tagen seit Umzug bei der Einwohnerkontrolle unter Vorweisung der Meldebestätigung für Haupt- oder Nebenwohnsitz (alt Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis) sowie einem Pass oder einer Identitätskarte. Militärpflichtige weisen auch das Dienstbüchlein vor. Ausländische Staatsangehörge bringen den Ausländerausweis mit. Vermieter sind verpflichtet, den Zu- und Wegzug von Mietern zu melden.
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Abstimmungen und Wahlen
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Stimmberechtigt sind mit Schweizer Bürger nach zurückgelegtem 18. Altersjahr. Bei Stimmabgabe im Wahllokal ist der Stimmrechtsausweis abzugeben. Bei brieflicher Stimmabgabe muss das Zustellkuvert als Antwortkuvert verwendet werden. Die Wahl und/oder Abstimmungszettel müssen im kleinen Stimmzettelkuvert eingelegt werden. Wir das Stimmrecht brieflich oder durch Stellvertretung (nur unter Ehegatten erlaubt) ausgeübt, ist der Stimmrechtsausweis vom Stimmberechtigen zu unterzeichnen.
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AHV-/IV-Rente reicht nicht aus
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Lassen Sie das Budget durch die Zweigstelle der SVA überprüfen; vielleicht haben Sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Ergänzungsleistungen sind keine Fürsorgegelder und müssen nicht zurückbezahlt werden.
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AHV-Ausweis, Erstaustellung, Verlust und Neuausstellung
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Das Anmeldungsformular für den AHV-Ausweis ist bei der Gemeindezweigstelle SVA erhältlich. Zudem ist eine Bestätigung des Arbeitgebers auf diesem Formular erforderlich.
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AHV-Beiträge - Abrechnung als Nichterwerbstätiger oder Selbständigerwerbender
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Das Anmeldeformular ist bei der Gemeindezweigstelle der SVA erhältlich.
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AHV-Beiträge - Beitragszahlungen auch ohne Erwerb?
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In dem Jahr, in dem man 21 Jahre alt wird, muss mit der Bezahlung der Beiträge begonnen werden. Die Beitragszahlungen sind auch dann erforderlich, wenn noch kein Einkommen erzielt wird. Verheiratete Personen müssen nur dann keine Beiträge leisten, wenn der Ehepartner das doppelte der Minimalbeiträge bezahlt (ca. 2 x CHF 400.00)
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AHV-Beiträge - Überprüfen bisheriger Einzahlungen
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Der Versicherte kann jederzeit einen Auszug aus seinem individuellen Konto (IK) verlangen. Das schriftliche Begehren ist bei einer der Ausgleichskassen, welche ein Konto über den Versicherten führt, einzureichen. Die Konten führenden Kassen sind auf dem AHV-Ausweis aufgeführt; deren Postadressen finden Sie auf den letzten Seiten im Telefonbuch. Auf dem IK werden alle Einkommen, Beitragszeiten sowie Betreuungsgutschriften aufgezeichnet. Der Antrag kann in Briefform erfolgen.
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AHV-Beiträge - und wenn ich meine Beiträge noch nicht bezahlt habe?
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Sie können Beiträge 5 Jahre rückwirkend nachzahlen. Können so trotzdem nicht alle ausstehenden Beitragsjahre bezahlt werden, entstehen Beitragslücken, die Auswirkung auf die spätere Rentenberechnung haben.
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Amtliches Publikationsorgan
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Die Zeitschrift "Rundschau" ist das Publikationsorgan der Gemeinde Untersiggenthal. Sie erscheint 1 Mal wöchentlich jeweils am Freitag und wird allen Haushaltungen kostenlos zugestellt.
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Anmeldung/Zuzug
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Die Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle hat innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen. Schweizer Bürger haben dabei den Heimatschein und eventuell das Familienbüchlein (Wochenaufenthalter den Heimatausweis) vorzulegen. Militärdienstpflichtige/Zivilschutzpflichtige bringen gleichzeitig das Dienstbüchlein mit. Ausländer weisen den Reisepass sowie den Ausländerausweis oder die Arbeitsbewilligung vor. Bei Zuzug aus einem anderen Kanton oder aus dem Ausland sind 2 Fotos mitzubringen.Es ist ausserdem der Mietvertrag sowie die Versicherungskarte der Krankenkasse vorzuweisen.
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Arbeitsamt der Gemeinde - Tätigkeit
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Das Arbeitsamt nimmt lediglich die Anmeldung entgegen und gibt das entsprechende Formular ab. Danach ist das RAV (Regionales Arbeitsvermittlungszentrum) und die von den Betroffenen gewählte Arbeitslosenkasse zuständig.
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arbeitslos und ausgesteuert, Unterstützung
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Frühzeitig mit den Sozialen Diensten Kontakt aufnehmen. Diese benötigen verschiedene Unterlagen und Angaben zur persönlichen/finanziellen Situation und füllen zuhanden der Sozialbehörde ein entsprechendes Gesuch aus.
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Arbeitslos, was nun?
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Melden Sie sich so früh wie möglich beim Arbeitsamt Ihrer Wohngemeinde.
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Arbeitsvertrag
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Ein Arbeitsvertrag oder Kündigung gilt auch in mündlicher Form. Die Arbeitsbedingungen richten sich dann nach dem OR (Obligationenrecht) auch wenn kein schriftlicher Vertrag vorliegt. Es wird empfohlen, immer einen schriftlichen Vertrag einzufordern.
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Auslandaufenthalt von ununterbrochen länger als 12 Monaten
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Meldepflichtige, die länger als 12 Monate ununterbrochen ins Ausland gehen und sich auch zivilrechtlich bei der Gemeinde abmelden, benötigen einen Auslandurlaub. Das Gesuch um Auslandurlaub (Formular 1.36) ist beim Sektionschef oder Kreiskommando erhältlich und muss rechtzeitig - in der Regel 2 Monate vo der Abreise - beim Kreiskommando eingereicht werden. Dies gilt neu auch für alle Offiziere.
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Auslandurlaub bis höchsten 12 Monate
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In diesem Fall benötigen die Meldepflichtigen keinen Auslandurlaub und si melden sich beim Sektionskontrollführer (Sektionschef) auch nicht ab. Sie müssen folgendes beachten: Mitteilung der vorübergehenden Adresse an Sektionschef; fällt Militärdienstleistund in die Zeit des Auslandaufenthaltes, ist rechtzeitig ein Dienstverschiebungsgesuch einzureichen; Schiesspflichtige reichen im gegeben Fall ein Gesuch um Dispensation von der Schiesspflicht ein.
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Baugesuche - Baubewilligungspflicht für:
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Alle Gebäude und gebäudeähnliche Bauten sowie alle weiteren künstlich hergestellten und mit dem Boden fest verbundene Objekte. Hütten, Buden, Baracken, Kioske und andere Automaten, Schaukästen und dergleichen. Tiefbauten, Parkplätze, Wohnwagen, die länger als 2 Monate auf dem gleichen Grund stehen. Terrainveränderungen von mehr als 80 cm Höhe oder mehr als 100 m2 Fläche; Ablagerungen und Depnoien; Freizeit und andere Anlagen mit erheblichen Auswirkungen auf Umwelt und Umgebung. (siehe auch §§ 6 + 59 BauG AG)
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Bauvorhaben - Verfahrensdauer
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Das Baugesuch wird nach Eingang der vollständigen Akten während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Nach der Prüfung des Projektes durch die Baukommissioin beschliesst der Gemeinderat über das Baugesuch. Sofern keine Einsprachen vorliegen, dauert das Verfahren rund acht Wochen.
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Darf eine alkoholisierte Person auf dem Beifahrersitz eines Autos mitfahren?
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Ja, denn grundsätzlich gibt es keine Vorschriften, die das verbietet. Allerdings darf der Beifahrer den Lenker nicht stören oder behindern.
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Einbürgerung
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Voraussetzungen für Ausländer:
12 Jahre in der Schweiz (Zeit zwischen dem 10. und 20. Lebensjahr zählt doppelt)
5 Jahre im Kanton Aargau
3 Jahre ununterbrochen am Wohnort (im Zeitpunkt der Gesuchstellung). Detaillierte Informationen (auch über die Einbürgerung von Schweizern) finden Sie im Download.
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Erleichterte Einbürgerung
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Voraussetzungen für Ehegatten, die mit einem Schweizer verheiratet sind:
5 Jahre total in der Schweiz
seit 3 Jahren verheiratet
seit 1 Jahr am Wohnort gemeldet
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Friedhof, Grabmal
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Grabsteine können bei Erdbestattungen erst nach 9 Monate, bei Urnenbeisetzungen nach 3 Monaten, gesetzt werden. Vorgängig ist bei der Bauverwaltung ein Gesuch einzureichen, welches die Grössenmasse des Steines, das Material und die Bearbeitung enthält. Zudem ist eine Skizze im Massstab 1:10 beizulegen.
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Fundbüro
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Werden Fundgegenstände, welche den Wert von CHF 10.00 (Art. 720 des schweizerischen Zivilgesetzbuches) übersteigen, aufgefunde, so sind diese auf der Regionalpolizei LAR abzugeben. Wer seinen Pflichten als Finder nicht nachkommt, macht sich der Fundunterschlagung strafbar. Wer seinen Pflichten als Finder nachkommt, erwirbt, wenn während 5 Jahren von der Bekanntmachung der Eigentümer nicht festgestellt werden kann, das Eigentum an der Sache. Wird die Sache zurückgegeben, so hat der Finder Anspruch auf Ersatz aller Auslagen sowie auf einen angemessenen Finderlohn.
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Gemeindeammann, Sprechstunden
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Frau Gemeindeammann Marlène Koller ist am Montag, Mittwoch und Freitag jeweils Nachmittags erreichbar. Termine für Besprechungen sind vorab telefonisch (056 298 03 33) zu vereinbaren.
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Grundbuchauszüge
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Grundbuchauszüge sind erhältlich beim Grundbuchamt, Bahnhofstrasse 40, 5400 Baden, Tel. 056 200 09 40.
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Handlungsfähigkeitszeugnis
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Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird durch die Einwohnerkontrolle ausgestellt und kann im Online-Schalter direkt bestellt werden. Handlungsfähig ist, wer urteilsfähig und mindestens 18 Jahre alt ist.
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Hundemarken
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Die Hundekontrollmarken können bei der Gemeindekanzlei Untersiggenthal bezogen werden, die für die Regionalpolizei LAR die Kontrolltätigkeit erledigt. Die zusammen mit den Velovignetten koordinierte Ausgabe erfolgt jeweils in den Monaten April und Mai (genaue Daten werden publiziert).
Die Kontrollmarken müssen bis spätestens 31. Mai bezogen werden.
Kosten: CHF 100.00 pro Jahr. Jede Mutation (Besitzerwechsel, Adressänderung usw.) ist der Gemeindekanzlei zu melden.
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Identitätskarte für Schweizerinnen und Schweizer
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Der Bewerber/die Bewerberin muss persönlich bei der Einwohnerkontrolle vorsprechen (Minderjährige mit gesetzlicher Vertretung), ein neues Passfoto (3.5 x 4.5 cm gross, 0.5 cm Abstand vom Haaransatz bis zum Fotorand, Frontalaufnahme mit geschlossenem Mund, ohne Kopfbedeckung, ohne Uniform) und den alten Ausweis mitbringen. Bei Verlust einer ID ist die Verlustanzeige einer schweizerischen Polizeidienststelle mitzubringen. Kosten einer Identitätskarte: Fr. 70.00 für Erwachsene, Fr. 35.00 für Kinder. Gültigkeit der ID: 10 Jahre für Erwachsene, 5 Jahre für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre. Lieferfrist zirka 7 bis 10 Tage.
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Kann mein Führerausweis entzogen werden, wenn ich ein Fahrrad in alkoholisiertem Zustand lenke?
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Auch mit einem Fahrrad dürfen Sie nicht in angetrunkenem Zustand fahren! Es gelten die gleichen Alkoholwerte wie bei einem Motorfahrzeug (0.5 Promille). Die Strafandrohung bei einem motorlosen Fahrzeug ist allerdings geringer. Der Radfahrer wird beanzeigt wegen Führens eines nichtmotorisierten Fahrzeuges in angetrunkenem Zustand, was mit Busse bestraft wird. Über den allfälligen Entzug des Führerausweises entscheidet das zuständige Strassenverkehrsamt.
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Krankenkassenprämie, Verbilligung
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Aufgrund der Steuerzahlen wurden Personen ermittelt, welche möglicherweise Anspruch auf Prämienverbilligung haben. Diese Personen haben ein Antragsformular zugestellt erhalten. Weitere Formulare sind bei der Gemeindezweigstelle erhältlich. Einreichefrist ist der 31. Mai. Der ausgefüllte Antrag ist zusammen mit der Krankenkassenpolice des laufenden Jahres und der letzten definitiven Steuerveranlagung der Gemeindezweigstelle wieder einzureichen.
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Krankenkassenprämie, Verbilligung
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Aufgrund den Steuerzahlen wurden Personen ermittel, welche möglicherweise Anspruch auf Prämienverbilligung haben. Diese Personen haben ein Antragsfomular zugestellt erhalten. Weitere Formulare sind bei der Gemeindezweigstelle erhältlich. Einreichefrist ist der 31. Mai. Der ausgefüllte Antrag ist zusammen mit der Krankenkassenpolice des laufenden Jahres und der letzten definitiven Steuerveranlagung der Gemeindezweigstelle wieder einzureichen.
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Kündigungsfrist
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Während der Kündigungsfrist müssen Sie Stellen sucht und diese Bemühungen unbedingt aufschreiben (Kopie Bewerbung machen).
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Lebensmittelkontrollen
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Zuständig ist das Kantonale Labor in Aarau.
Auskünfte erfolgen unter Tel. 062 835 30 20.
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Leumundszeugnis
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Das Leumundszeugnis wird durch die Einwohnerkontrolle ausgestellt und durch den Gemeinderat unterzeichnet. Es kann im Online-Schalter direkt bestellt werden.
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Oranger Einzahlungsschein VESR
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Bei Verlust des orangen Einzahlungsscheines VESR muss unbedingt ein neues Exemplar auf der Finanzverwaltung angefordert werden, ansonsten kann die korrekte Verbuchung nicht gewährleistet werden.
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Pensionierung - Rentenbezug vor regulären Alter?
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Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Rente schon früher bezogen werden, wobei die Rente auf Lebzeiten gekürzt wird. Eine Informationsbroschüre erhalten Sie bei der SVA-Gemeindezweigstelle.
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Pensionierung - Wo/Wann ist der Bezug der AHV-Rente anzumelden?
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Das Anmeldeformular AHV-Rente ist bei der Gemeindezweigstelle der SVA erhätlich.
Beim Ausfüllen hilft diese Stelle gerne weiter. Das Gesuch muss zusammen mit AHV-Ausweis etwa 4 Monate vor Erreichen des AHV-Alters eingereicht werden.
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Reisepass 10 für Schweizerinnen und Schweizer
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Der neue biometrische Pass ist ab 1. März 2010 durch persönliche Vorsprache beim kantonalen Passamt Aarau zu beantragen. Eine vorgängige Terminreservation ist unerlässlich unter Telefon 062 835 19 28 oder via Internet www.schweizerpass.ch
Dem Passamt Aarau ist der zu ersetzende Ausweis vorzulegen. Das Foto wird vor Ort durch das Passamt Aarau erstellt. Es kann auch ein digitales Foto mitgebracht werden. Beim Verlust eines Ausweises ist die Verlustanzeige einer schweizerischen Polizeidienststelle mitzubringen. Kinder, Jugendliche unter 18 Jahre und Bevormundete sind durch die sorgeberechtigte Person resp. gesetzliche Vertretung (Vormund) zu begleiten, welche sich ebenfalls ausweisen muss.
Zusammen mit dem Pass kann auch eine Identitätskarte beantragt werden (Kombi). Die Identitätskarte (ohne Pass) kann weiterhin bei der Einwohnerkontrolle bestellt werden. Die Pässe 06 und 06 behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit. Der Pass 03 ist für eine visumsfreie Reise in due USA nur gültig, wenn er vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurde.
Kosten des Passes 10: Fr. 145.00 für Erwachsene, Fr. 65.00 für Kinder
Kombiangebot Pass und ID gemeinsam: Fr. 158.00 für Erwachsene, Fr. 78.00 für Kinder
Gültigkeit des Passes 10: 10 Jahre für Erwachsene, 5 Jahre für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
Lieferfrist zirka 2 Wochen.
Fragen zum Pass 10 beantwortet das Bundesamt für Polizei, Hotline 0800 820 008 von Montag bis Freitag zwischen 09.00 und 12.00 Uhr sowie zwischen 14.00 und 17.00 Uhr oder das Passamt Aarau.
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Rentenalter
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Männer ab dem 65. Altersjahr (Regelfall)
Bei Frauen liegt das Rentenalter momentan bei 62 Jahren, im Jahr 2001 wird dieses auf 63 und im Jahr 2005 auf 64 erhöht. Das heisst, dass Frauen der Jahrgänge 1938 und älter von der Erhöhung des Rentenalters nicht betroffen werden. Frauen der Jahrgänge 1939 bis 1941 erhalten ihre Altersrente mit 63. Für Frauen der Jahrgänge 1942 und jünger gilt das Rentenalter 64. In jedem Fall ist jedoch neu ein vorzeitiger Rentenbezug, also eine Pensionierung mit 62 (oder 63) Jahren möglich. Im Sinne einer Übergangsregelung wird dabei die Rente pro Jahr nur um 3,4 % gekürzt.
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Steuerberechnung
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Die zu erwartenden Steuern können hier online berechnet werden. Sie wechseln dafür zur Homepage des Kantonalen Steueramtes.
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Steuerbezug (Inkasso)
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Für das Inkasso sämtlicher Steuern ist die Finanzverwaltung zuständig; Zahlungsvorschläge sind ebenfall dieser Verwaltungsabteilung einzureichen. Für die Höhe der veranlagten Steuern ist das Steueramt zuständig.
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Steuererklärung, Einreichung
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Bis jeweils 31. März.
Falls fristgerechte Einreichung nicht möglich ist Fristenerstreckung zu verlangen. Bitte Steuererklärung und Wertschriftenverzeichnis unterschrieben (beide Ehegatten) und mit allen nötigen Belegen einreichen. Wenn die Steuererklärung mit Easy-Tax ausgefüllt wird, bitte noch den Original-Umschlag der Steuererklärung einreichen. Sie helfen uns damit, den administrativen Aufwand möglichst gering zu halten.
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Steuern, Einsprache
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Schriftliche Einsprache innert 30 Tagen nach Erhalt der definitiven Steuerveranlagung an Steuerkommission (per Briefpost). Details über das Vorgehen sind auf der Steuerveranlagung aufgeführt. Elektronisch eingereichte Einsprachen können aus gesetzlichen Gründen nicht akzeptiert werden.
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Steuern, Ratenzahlungen
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Bestellen Sie bei der Finanzverwaltung Einzahlungsscheine für die Steuern.
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Steuerrechnung (definitive)
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Die Steuerveranlagungen werden nach Eingangsdatum vorgenommen. Je früher und vollständiger die eingereichte Steuererklärung ist, umso schneller erhält man die definitive Veranlagung. Verzögerungen kann es geben, wenn das Wertschriftenverzeichnis abgewartet werden muss. Dieses wird vom Kantonalen Steueramt überprüft. Die Steuererklärungen werden durch die Steuerkommission überprüft, welche etwa alle 2 Monate Sitzung hat. Erst nach dieser Prüfung dürfen die definitiven Rechnungen versandt werden.
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Steuerrechnung (provisorische)
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Mitte Februar werden die provisorischen Steuerrechnungen verschickt. Diese wird auf der Grundlage der letzten provisorischen Veranlagung erstellt (aktuelle Jahresbasis). Änderungen der Einkommens- und Vermögensverhältnisse werden berücksichtigt, soweit sie bekannt sind. Sollte Ihre Steuerrechnung zu hoch oder zu tief ausgefallen sein, können Sie ein Hilfsblatt für die Ausfertigung der provisorischen Steuerrechnung ausfüllen und der Abteilung Steuern zukommen lassen. Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
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Steuerregisterauszug
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Es darf nur der eigene Steuerregisterauszug bezogen werden. Dieser kann online hier bestellt werden. Das Dokument kann gegen Vorlage eines Ausweises auf dem Steueramt abgeholt oder per Post zugestellt werden.
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Tageskarte Gemeinde
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Für nur CHF 35.00 pro Tag geniessen Einwohnerinnen und Einwohner von Untersiggenthal freie Fahrt mit fast allen öffentlichen Verkehrsmitteln der Schweiz. Die Tageskarte Gemeinde der SBB ist in Form von vordatierten Karten bei der Einwohnerkontrolle erhältlich. Reservationen können unter Tel. 056 298 01 00 erfolgen oder im Internet hier.
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Todesfall im Spital
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Die Gemeindekanzlei des Wohnortes der verstorbenen Person ist zu informieren. Diese ist für die Einsargung, den Transport und die Organisation der Bestattung zuständig.
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Todesfall zu Hause
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Zuerst ist unverzüglich ein Arzt aufzubieten. Stell dieser den Tod fest, ist der Todesfall bei der Gemeindekanzlei (Tel. 056 298 01 20) anzuzeigen, welche die Einsargung, den Transport und die Beisetzung organisiert. Ärztliche Todesbescheinigungen und das Familienbüchlein sind zur Besprechung mitzubringen.
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Umzug innerhalb der Gemeinde
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Die Adressänderung ist innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle mitzuteilen. Schweizer Bürger weisen die Meldebestätigung für Haupt- oder Nebenwohnsitz (früher Niederlassungs- und Aufenthaltsausweis) sowie einen Pass oder eine Identitätskarte vor. Ausländer reichen den Ausländerausweis ein. Es ist ausserdem der Mietvertrag vorzuweisen.
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Unterschriften und Dokumente beglaubigen
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Eine Unterschrift kann nur beglaubigt werden, wenn sie in Anwesenheit der zuständigen Amtsperson zu Papier gebrach wird oder, wenn die Person erklärt, die vorliegende Unterschrift stamme von ihr. Es muss ein Personalausweis (ID oder Pass) vorgelegt werden. Fotokopien werden beglaubigt, wenn das Original ebenfalls vorliegt.
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Velo-/Mofa-Fund oder Diebstahl
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Für Auffunde und Diebstahl von Fahr- und Motorfahrrädern ist die Regionalpolizei LAR, Tel. 056 298 01 60, zuständig.
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Visum
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Der Visumsantrag ist bei der Schweizer Vertretung im Herkunftsland vom Besucher einzureichen. Händigt die Schweizer Vertretung dem Besucher eine Garantieerklärung aus, ist diese an den Garanten in der Schweiz (Gastgeber) weiterzuleiten. Der Garant muss die Garantie-/Unterhaltserklärung (CHF 50'000.00) von der Einwohnerkontrolle visieren lassen. Die Einwohnerkontrolle leitet die Garantieerklärung ans Migrationsamt Aarau weiter. Kosten: CHF 60.85.
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Weitere Fragen?
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Auf der Homepage der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) finden Sie Antworten auf viele weitere Fragen zum Thema Strassenverkehrsamt.
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Wie dürfen Kinder im Auto mitgeführt werden?
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Vorschriften in der Schweiz
Bei Kindern unter sieben Jahren ist die Benützung von Kinderrückhaltevorrichtungen (Kindersitz) vorgeschrieben. Im Alter zwischen sieben und zwölf Jahren sind Kindersitz oder Sicherheitsgurte obligatorisch. Ab zwölf Jahren gilt die allgemeine Gurtentragpflicht.
Ohne Kinderrückhaltevorrichtung dürfen Kinder ab sieben Jahren auf dem Beifahrersitz Platz nehmen (Sicherheitsgurte obligatorisch). Kinder unter sieben Jahren dürfen auf dem Beifahrersitz Platz nehmen, wenn eine geprüfte Kinderrückhaltevorrichtung (Kindersitz) montiert wird. Wegen dem Airbag sind die entsprechenden Vorschriften des Hersteller zu beachten.
TCS und bfu empfehlen, Kinder bis zwölf Jahre und 1.50 m Körpergrösse im Auto mit geeigneten Rückhaltevorrichtungen zu sichern.
Broschüre Auto-Kindersitze TCS / bfu wird gratis abgegeben!
(TCS-Geschäftsstelle oder www.bfu.ch)
Vorschriften im Ausland
Generell gilt für die europäischen Länder, dass alle Fahrzeuginsassen gesichert sein müssen. Dabei sind die Gurttragvorschriften der jeweiligen Länder einzuhalten. Im Ausland darf ein Kind in vielen Ländern erst ab zwölf Jahren vorne auf dem Beifahrersitz Platz nehmen (häufig gilt: Kinder bis zwölf Jahre und unter 1.50 m Körpergrösse müssen auf der Rückbank in einem geprüften Kindersitz gesichert sein).
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Wie kommt meine Haftpflichtversicherung nach einem Verkehrsunfall in den Besitz eines Polizeirapportes?
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Aufgrund Ihrer Schadenmeldung holt die Versicherungsgesellschaft die nötigen Unterlagen selbständig beim Polizeikommando ein.
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Wie muss ich nach dem Verlust der Kontrollschilder vorgehen?
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Der Verlust eines oder mehreren Kontrollschildern ist auf dem Polizeiposten zu melden. Sie erhalten dorf ein Verlustformular mit einer provisorischen Bewilligung. Damit dürfen Sie Ihr Fahrzeug ohne oder nur mit einem einzigen Kontrollschild innert einer vorgegeben Frist weiter verwenden.
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Zahlungskonditionen Steuern
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bis 31. Oktober - spätestes Zahlungsdatum
ab 01. November - Verzugszins
Eine allfällige Verzugszinsrechnung wird erstellt, nachdem sämtliche Steuerausstände eines Steuerjahres beglichen wurden.
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Zahlungsschwierigkeiten Steuern
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Sie haben die Möglichkeit vor Ablauf der Zahlungsfrist, bei der Finanzverwaltung schriftlich ein Gesuch um Zahlungsaufschub zu stellen. Das Gesuch muss als Beilagen als Kopie enthalten:
Mietvertrag, Einkommensbelege/Lohnausweise, Krankenkassenrechnung, Kreditvertrag (falls Kredit), Auszug aus Betreibungsregister. Das Gesuch muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der Verzugszins bleibt jedoch selbst bei einer Stundung bis vollständigen Zahlung geschuldet.


















