
Verwaltung > Soziale Dienste
Der Sozialdienst bietet Beratung an bei persönlichen, familiären und finanziellen Problemen. Er gewährt materielle Hilfe im Rahmen des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes des Kantons Aargau und leistet Alimentenbevorschussung und Alimenteninkassohilfe sowie Elternschaftsbeihilfe.
Weitere Aufgabenbereiche umfassen den Abschluss von Unterhaltsverträgen, Besuchsrechtsregelungen, die Abklärung im Kindes- und Erwachsenenschutzbereich, Budgetberatung und finanzielle Überbrückungsleistungen. Der Sozialdienst befindet sich im 1. Stock des Gemeindehauses.
| Telefon | 056 298 01 80 |
| Fax | 056 298 01 89 |
| soziales(at)untersiggenthal.ch | |
| Für Bestellungen kann auch der Online-Schalter verwendet werden. |
Alimentenbevorschussung, Inkassohilfe
Leistet der unterhaltspflichtige Elternteil seine Alimentenzahlungen nicht, nur teilweise oder unregelmässig, kann die Gemeinde Untersiggenthal die Alimente bevorschussen und/oder das Inkasso übernehmen.
Elternschaftsbeihilfe
Wirtschaftlich schwache Eltern haben ab Geburt ihres Kindes während 6 Monaten Anspruch auf Elternschaftsbeihilfe, damit das neugeborene Kind durch einen Elternteil betreut werden kann.