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Der Sozialdienst bietet Beratung an bei persönlichen, familiären und finanziellen Problemen. Er gewährt materielle Hilfe im Rahmen des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes des Kantons Aargau und leistet Alimentenbevorschussung und Alimenteninkassohilfe sowie Elternschaftsbeihilfe.

Weitere Aufgabenbereiche umfassen den Abschluss von Unterhaltsverträgen, Besuchsrechtsregelungen, die Abklärung im Kindes- und Erwachsenenschutzbereich, Budgetberatung und finanzielle Überbrückungsleistungen. Der Sozialdienst befindet sich im 1. Stock des Gemeindehauses.


Telefon 056 298 01 80
Fax 056 298 01 89
eMail soziales(at)untersiggenthal.ch
  Für Bestellungen kann auch der Online-Schalter verwendet werden.

 

 

 

Name Funktion  
 Jeannette Motschi
Leiterin 
 
 Timon Blättler
Sozialarbeiter 
 
 Sabrina Leber
Sozialarbeiterin 
 
 Gertrud Meier
Sachbearbeiterin Alimentenbevorschussung 
 
 Lidija Djordevic
Sachbearbeiterin 
 

Alimentenbevorschussung, Inkassohilfe

Leistet der unterhaltspflichtige Elternteil seine Alimentenzahlungen nicht, nur teilweise oder unregelmässig, kann die Gemeinde Untersiggenthal die Alimente bevorschussen und/oder das Inkasso übernehmen.

 

Elternschaftsbeihilfe

Wirtschaftlich schwache Eltern haben ab Geburt ihres Kindes während 6 Monaten Anspruch auf Elternschaftsbeihilfe, damit das neugeborene Kind durch einen Elternteil betreut werden kann.

 

 

Häufige Fragen Online-Schalter

 

Informationen Kanton Aargau zur Stellenlosigkeit

 

www.jobs.ch

 

www.stellen.ch