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SCHRIFTZUG
Gemeinde Untersiggenthal
Kornfeldweg 2
5417 Untersiggenthal
Tel. 056 298 01 00
 

Abteilung Finanzen

Zahlungskonditionen Steuern

bis 31. Oktober - spätestes Zahlungsdatum

ab 01. November - Verzugszins

Eine allfällige Verzugszinsrechnung wird erstellt, nachdem sämtliche Steuerausstände eines Steuerjahres beglichen wurden.


Zahlungsschwierigkeiten Steuern

Sie haben die Möglichkeit vor Ablauf der Zahlungsfrist, bei der Finanzverwaltung schriftlich ein Gesuch um Zahlungsaufschub zu stellen. Das Gesuch muss als Beilagen als Kopie enthalten:

Mietvertrag, Einkommensbelege/Lohnausweise, Krankenkassenrechnung, Kreditvertrag (falls Kredit), Auszug aus Betreibungsregister. Das Gesuch muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der Verzugszins bleibt jedoch selbst bei einer Stundung bis vollständigen Zahlung geschuldet. 


Steuerbezug (Inkasso)

Für das Inkasso sämtlicher Steuern ist die Finanzverwaltung zuständig; Zahlungsvorschläge sind ebenfall dieser Verwaltungsabteilung einzureichen. Für die Höhe der veranlagten Steuern ist das Steueramt zuständig.


Oranger Einzahlungsschein VESR

Bei Verlust des orangen Einzahlungsscheines VESR muss unbedingt ein neues Exemplar auf der Finanzverwaltung angefordert werden, ansonsten kann die korrekte Verbuchung nicht gewährleistet werden.


Steuern, Ratenzahlungen

Bestellen Sie bei der Finanzverwaltung Einzahlungsscheine für die Steuern.