Zahlungskonditionen Steuern
Zahlungsschwierigkeiten Steuern
Steuerbezug (Inkasso)
Oranger Einzahlungsschein VESR
Steuern, Ratenzahlungen
Zahlungskonditionen Steuern
bis 31. Oktober - spätestes Zahlungsdatum
ab 01. November - Verzugszins
Eine allfällige Verzugszinsrechnung wird erstellt, nachdem sämtliche Steuerausstände eines Steuerjahres beglichen wurden.
Zahlungsschwierigkeiten Steuern
Sie haben die Möglichkeit vor Ablauf der Zahlungsfrist, bei der Finanzverwaltung schriftlich ein Gesuch um Zahlungsaufschub zu stellen. Das Gesuch muss als Beilagen als Kopie enthalten:
Mietvertrag, Einkommensbelege/Lohnausweise, Krankenkassenrechnung, Kreditvertrag (falls Kredit), Auszug aus Betreibungsregister. Das Gesuch muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der Verzugszins bleibt jedoch selbst bei einer Stundung bis vollständigen Zahlung geschuldet.
Steuerbezug (Inkasso)
Für das Inkasso sämtlicher Steuern ist die Finanzverwaltung zuständig; Zahlungsvorschläge sind ebenfall dieser Verwaltungsabteilung einzureichen. Für die Höhe der veranlagten Steuern ist das Steueramt zuständig.


















