Krankenkassenprämie, Verbilligung
Aufgrund den Steuerzahlen wurden Personen ermittel, welche möglicherweise Anspruch auf Prämienverbilligung haben. Diese Personen haben ein Antragsfomular zugestellt erhalten. Weitere Formulare sind bei der Gemeindezweigstelle erhältlich. Einreichefrist ist der 31. Mai. Der ausgefüllte Antrag ist zusammen mit der Krankenkassenpolice des laufenden Jahres und der letzten definitiven Steuerveranlagung der Gemeindezweigstelle wieder einzureichen.


















