Im Zivilverfahren werden Streitsachen aus dem Privatrecht entschieden. Anfragen haben an die Friedensrichterin zu erfolgen. Erfolgt anlässlich der Verhandlung bei der Friedensrichterin keine gütliche Einigung der Parteien, entscheidet die Friedensrichterin bis zu einem Streitwert von CHF 2'000.--; für höhere Streitwerte wird eine Bewilligung zur Klageführung an das Bezirksgericht ausgestellt.



















