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Friedensrichter

    Im Zivilverfahren werden Streitsachen aus dem Privatrecht entschieden. Die Eingaben haben an den Friedensrichter zu erfolgen. Erfolgt anlässlich der Verhandlung beim Friedensrichter keine gütliche Einigung der Parteien, entscheidet der Friedensrichter bis zu einem Streitwert von Fr. 2'000.00; für höhere Streitwerte wird ein Weisungsschein zur Klage an das Bezirksgericht ausgestellt.

     

     

     

    Friedensrichterin Therese Büchler
    Höhenweg 31
    5415 Nussbaumen
    Telefon und Fax 056 282 44 54
    Friedensrichter-Statthalter Franco Volpi
    Boldistrasse 27
    5415 Nussbaumen
    Telefon 056 282 24 91