Der Sozialdienst bietet Beratung an bei persönlichen, familiären und finanziellen Problemen. Er gewährt materielle Hilfe im Rahmen des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes des Kantons Aargau und leistet Alimentenbevorschussung und Alimenteninkassohilfe sowie Elternschaftsbeihilfe.
Weitere Aufgabenbereiche umfassen den Abschluss von Unterhaltsverträgen, Besuchsrechtsregelungen, die Abklärung vormundschaftlicher Massnahmen, Budgetberatung und finanzielle Überbrückungsleistungen. Der Sozialdienst befindet sich im 1. Stock des Gemeindehauses.
| Telefon | 056 298 01 80 |
| Fax | 056 298 01 89 |
| soziales(at)untersiggenthal.ch | |
| Für Bestellungen kann auch der Online-Schalter verwendet werden. |
Alimentenbevorschussung, Inkassohilfe
Leistet der unterhaltspflichtige Elternteil seine Alimentenzahlungen nicht, nur teilweise oder unregelmässig, kann die Gemeinde Untersiggenthal die Alimente bevorschussen und/oder das Inkasso übernehmen.
Elternschaftsbeihilfe
Wirtschaftlich schwache Eltern haben ab Geburt ihres Kindes während 6 Monaten Anspruch auf Elternschaftsbeihilfe, damit das neugeborene Kind durch einen Elternteil betreut werden kann.



















