Aufgrund der aktuellen Lage erhalten wir aus der Bevölkerung vermehrt Anfragen hinsichtlich Informationen zum allfälligen Schutzraumbezug. Der Bevölkerungsschutz des Kantons Aargau hat entschieden, aktuell auf eine Veröffentlichung der Schutzraumzuweisung zu verzichten. Die Veröffentlichung erfolgt auf Anweisung des Bundes, wenn es die Lage erfordert. Folgendes kann bestätigt werden:

  • Im Kanton Aargau stehen genügend Schutzplätze für alle Einwohnerinnen und Einwohner zur Verfügung.
  • Wer über einen Schutzraum im eigenen Wohngebäude verfügt, ist diesem zugewiesen.
  • Wer über keinen Schutzraum im eigenen Wohngebäude verfügt, ist einem öffentlichen oder gemeinsamen Schutzraum zugewiesen.
  • Die Bekanntgabe der definitiven Zuteilung erfolgt auf Anweisung des Bundes, wenn es die Lage erfordert.
  • Die Zuweisungsplanung wird laufend aktualisiert, sodass sie jederzeit aktuell ist.
  • Dadurch fliessen Veränderungen wie Geburten, Todesfälle sowie Zu- und Wegzüge in die Schutzraumplanung ein.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des RFO Baden.