In letzter Zeit sind bei der Gemeindekanzlei vermehrt Anfragen über den Zeitpunkt der nächs-ten Räumung von Grabfeldern eingegangen. Die Ruhezeit für Erdbestattungs- und Urnengrä-ber beträgt mindestens 25 Jahre. Da immer ein ganzes Grabfeld zusammen geräumt wird, kann es vorkommen, dass ein Grab auch manchmal 30 Jahre und länger bestehen bleibt. Die Grabfelder P2 (Erdbestattungen November 1995 bis Oktober 2002) und S2 (Urnenbeisetzun-gen Dezember 1995 bis August 2002) werden somit frühestens im Herbst 2027 aufgehoben. Spätestens sechs Monate vor Beginn der Grabräumung wird diese im amtlichen Publikations-organ der Gemeinde (Rundschau) bekannt gemacht und den nächsten Angehörigen soweit als möglich direkt mitgeteilt.