«Schlüssel» Sommer 2020
Schlüssel > 2/3 > Sommer 2020 > 31 Gemeinde Absage der Sommer- Gemeindeversammlung Lasst Blumen sprechen Text und Bild: Yvonne Crameri D er Seniorenausflug musste in diesem Jahr aufgrund der Corona-Sicherheitsmass- nahmen abgesagt werden. Der Gemeinderat wollte den Seniorinnen und Senioren aber trotzdem eine Freude bereiten und hat eine ausserordentliche Aktion gestartet: Am Sams- tag, 23. Mai 2020, haben fleissige Helferinnen und Helfer der Aktion «Untersiggenthal – hilft!» allen über 70-Jährigen pro Haushalt ein «Blüemli»mit einemGruss der Gemeinde ver- teilt. Der Gemeinderat dankt den über 60 Hel- ferinnen und Helfern für ihren grossen Ein- satz und besonders Pascal Seiler, Matthias Villiger und Bettina Kofel für die Organisa- tion. Er wünscht den Seniorinnen und Senio- ren viel Freude mit dem «Blüemli». Hinweise Die nächste Ausgabe erscheint am 13. November 2020 Einsendeschluss für Artikel ist am 9. Oktober 2020 Die Redaktion ist erreichbar per: E-Mail: schluessel@untersiggenthal.ch Telefon: 056 298 01 20 Falls Sie im Sommer zu Hause sind und Anregungen für kleine Ausflüge suchen, schauen Sie doch mal in die Ausgabe 1/2015 des «Schlüssels». Sie finden alle Schlüssel-Ausgaben auf der Webseite www.untersiggenthal.ch/ Aktuelles. Text: Saskia Haueisen D ie Einwohnergemeindeversammlung vom 5. Juni 2020 fällt aus. Sie wurde aufgrund der Corona-Sicherheitsmassnahmen abge- sagt. Was bedeutet das für unser Mitbestim- mungsrecht?Wird uns da ein Stück Demokra- tie weggenommen? Der Bundesrat hat am 13. März 2020 die Durchführung sämtlicher öffentlicher oder privater Veranstaltungen verboten. Am 2. April 2020 trat die vom Aargauischen Regierungs- rat erlassene «Sonderverordnung 1 zur Be- gegnung von Störungen der öffentlichen Ord- nung und Sicherheit sowie sozialen Notstän- den infolge des Coronavirus (SonderV 20-1)» in Kraft. Der Regierungsrat regelt mit der Son- derV20-1 viele verwaltungstechnische Schwie- rigkeiten, die das Versammlungsverbot mit sich bringt, u.a. unter Punkt 2.8. (§ 12) auch die Sicherstellung politischer Entscheide. Grundsätzlich gilt, dass die für die Ge- meindeversammlung vorgesehenen Geschäf- te aufgeschoben werden bis zur nächsten Ver- sammlung (bei uns am 26.11.2020). Im Fall, dassGeschäfte anstehen, die keinenAufschub zulassen, müsste die Gemeinde eine Ur- nenabstimmung durchführen. In diesem Fall müsste der Gemeinderat entscheiden, weshalb das betreffende Geschäft keinen Aufschub duldet. Im Normalfall muss in der Einwohner- gemeinde jeweils bis zum 30. Juni die Jahres- rechnung des Vorjahres genehmigt werden. Das wäre ein solches Geschäft gewesen, das keinen Aufschub duldet. Allerdings hat der Regierungsrat für diesen Fall vorgesorgt und in der SonderV 20-1 unter § 13 die Frist bis zur Genehmigung der Jahresrechnung 2019 auf den 31. Dezember 2020 verschoben. Die übrigen Geschäfte, die auf der Trak- tandenliste gestanden hätten, kann der Ge- meinderat bis zur Herbstversammlung auf- schieben, ohne dass der Gemeinde ein Scha- den entsteht. Es ist im einen oder anderen Fall zwar ärgerlich, dass ein Projekt später starten kann als vorgesehen, aber es geht nichts verloren, und die Einwohner und Ein- wohnerinnen von Untersiggenthal können trotz Corona ihr Mitbestimmungsrecht aus- üben. Sie sollten sich allerdings darauf ein- stellen, dass die Traktandenliste der Einwoh- nerversammlung im November gut gefüllt ist und die Sitzung etwas länger dauern könnte. Der Gemeinderat lädt aufgrund der vielen Geschäfte vorab zu einer Informationsver- anstaltung ein auf Mittwoch, 11. November 2020, 19.30 Uhr, in der Mehrzweckhalle.
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