Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Wir bitten Sie, sich innert 14 Tagen beim Schalter der Einwohnerkontrolle abzumelden. Ausländische Staatsangehörge bringen den Ausländerausweis mit.
Vermieter sind verpflichtet, den Zu- und Wegzug von Mietern zu melden.
Stimmberechtigt sind mit Schweizer Bürger nach zurückgelegtem 18. Altersjahr. Bei Stimmabgabe im Wahllokal ist der Stimmrechtsausweis abzugeben. Bei brieflicher Stimmabgabe muss das Zustellkuvert als Antwortkuvert verwendet werden. Die Wahl und/oder Abstimmungszettel müssen im kleinen Stimmzettelkuvert eingelegt werden.
Wird das Stimmrecht brieflich oder durch Stellvertretung (nur unter Ehegatten erlaubt) ausgeübt, ist der Stimmrechtsausweis vom Stimmberechtigen zu unterzeichnen.
Lassen Sie das Budget durch die Zweigstelle der SVA überprüfen; vielleicht haben Sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Ergänzungsleistungen sind keine Fürsorgegelder und müssen nicht zurückbezahlt werden.
Das Anmeldungsformular für den AHV-Ausweis ist bei der Gemeindezweigstelle SVA erhältlich. Zudem ist eine Bestätigung des Arbeitgebers auf diesem Formular erforderlich.
Das Anmeldeformular ist bei der Gemeindezweigstelle der SVA erhältlich.
In dem Jahr, in dem man 21 Jahre alt wird, muss mit der Bezahlung der Beiträge begonnen werden. Die Beitragszahlungen sind auch dann erforderlich, wenn noch kein Einkommen erzielt wird. Verheiratete Personen müssen nur dann keine Beiträge leisten, wenn der Ehepartner das doppelte der Minimalbeiträge bezahlt (ca. 2 x CHF 400.00)
Der Versicherte kann jederzeit einen Auszug aus seinem individuellen Konto (IK) verlangen. Das schriftliche Begehren ist bei einer der Ausgleichskassen, welche ein Konto über den Versicherten führt, einzureichen. Die Konten führenden Kassen sind auf dem AHV-Ausweis aufgeführt; deren Postadressen finden Sie auf den letzten Seiten im Telefonbuch. Auf dem IK werden alle Einkommen, Beitragszeiten sowie Betreuungsgutschriften aufgezeichnet. Der Antrag kann in Briefform erfolgen.
Sie können Beiträge 5 Jahre rückwirkend nachzahlen. Können so trotzdem nicht alle ausstehenden Beitragsjahre bezahlt werden, entstehen Beitragslücken, die Auswirkung auf die spätere Rentenberechnung haben.
Die Zeitschrift "Rundschau" ist das Publikationsorgan der Gemeinde Untersiggenthal. Sie erscheint 1 Mal wöchentlich jeweils am Donnerstag und wird allen Haushaltungen kostenlos zugestellt.
Sind Sie neu in die Gemeinde Untersiggenthal gezogen? Dann heissen wir Sie herzlich willkommen!
Damit wir Sie in unserem Einwohnerregister aufnehmen können, bitten wir Sie, sich innert einer gesetzlichen Meldefrist von 14 Tagen persönlich bei der Einwohnerkontrolle anzumelden. Die Abmeldung bei der früheren Wohngemeinde muss zuerst vorgenommen werden. Wir bitten Sie folgende Unterlagen mitzunehmen:
Schweizer Bürger:
- Pass oder Identitätskarte
- Heimatschein (resp. Heimatausweis bei Nebenwohnsitz)
- Mietvertrag / Untermietvertrag
- Aktueller Krankenkassenachweis (z.B. Police oder Krankenkassenkarte)
Ausländische Staatsangehörige
Zuzug aus dem Kanton Aargau:
- Ausländerausweis
- Pass
- Mietvertrag / Untermietvertrag
- Krankenkassennachweis (z.B. Police oder Krankenkassenkarte)
- Geburtsschein
- Heiratsurkunde (falls verheiratet)
- Scheidungsurteil (falls geschieden)
- Geburtsscheine der zuziehenden Kindern
Zuzug aus einem anderen Kanton:
- Ausländerausweis
- 1 Foto (Nur EU-Bürger)
- Pass / Personalausweis
- Mietvertrag / Untermietvertrag
- Arbeitsvertrag
- Krankenkassennachweis (z.B. Police oder Krankenkassenkarte)
- Geburtsschein
- Heiratsurkunde (falls verheiratet)
- Scheidungsurteil (falls geschieden)
- Geburtsscheine der zuziehenden Kindern
Zuzug aus dem Ausland
- 1 Foto (Nur EU-Bürger)
- Pass
- Mietvertrag / Untermietvertrag
- Arbeitsvertrag
- Krankenkassennachweis (z.B. Police oder Krankenkassenkarte)
- Geburtsschein
- Heiratsurkunde (falls verheiratet)
- Scheidungsurteil (falls geschieden)
- Geburtsscheine der zuziehenden Kindern
Das Arbeitsamt nimmt lediglich die Anmeldung entgegen und gibt das entsprechende Formular ab. Danach ist das RAV (Regionales Arbeitsvermittlungszentrum) und die von den Betroffenen gewählte Arbeitslosenkasse zuständig.
Frühzeitig mit den Sozialen Diensten Kontakt aufnehmen. Diese benötigen verschiedene Unterlagen und Angaben zur persönlichen/finanziellen Situation und füllen zuhanden der Sozialbehörde ein entsprechendes Gesuch aus.
Melden Sie sich so früh wie möglich beim Arbeitsamt Ihrer Wohngemeinde.
Ein Arbeitsvertrag oder Kündigung gilt auch in mündlicher Form. Die Arbeitsbedingungen richten sich dann nach dem OR (Obligationenrecht) auch wenn kein schriftlicher Vertrag vorliegt. Es wird empfohlen, immer einen schriftlichen Vertrag einzufordern.
Meldepflichtige, die länger als 12 Monate ununterbrochen ins Ausland gehen und sich auch zivilrechtlich bei der Gemeinde abmelden, benötigen einen Auslandurlaub. Das Gesuch um Auslandurlaub (Formular 1.36) ist beim Sektionschef oder Kreiskommando erhältlich und muss rechtzeitig - in der Regel 2 Monate vo der Abreise - beim Kreiskommando eingereicht werden. Dies gilt neu auch für alle Offiziere.
In diesem Fall benötigen die Meldepflichtigen keinen Auslandurlaub und si melden sich beim Sektionskontrollführer (Sektionschef) auch nicht ab. Sie müssen folgendes beachten: Mitteilung der vorübergehenden Adresse an Sektionschef; fällt Militärdienstleistund in die Zeit des Auslandaufenthaltes, ist rechtzeitig ein Dienstverschiebungsgesuch einzureichen; Schiesspflichtige reichen im gegeben Fall ein Gesuch um Dispensation von der Schiesspflicht ein.
Alle Gebäude und gebäudeähnliche Bauten sowie alle weiteren künstlich hergestellten und mit dem Boden fest verbundene Objekte. Hütten, Buden, Baracken, Kioske und andere Automaten, Schaukästen und dergleichen. Tiefbauten, Parkplätze, Wohnwagen, die länger als 2 Monate auf dem gleichen Grund stehen. Terrainveränderungen von mehr als 80 cm Höhe oder mehr als 100 m2 Fläche; Ablagerungen und Depnoien; Freizeit und andere Anlagen mit erheblichen Auswirkungen auf Umwelt und Umgebung. (siehe auch §§ 6 + 59 BauG AG)
Das Baugesuch wird nach Eingang der vollständigen Akten während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Nach der Prüfung des Projektes durch die Baukommissioin beschliesst der Gemeinderat über das Baugesuch. Sofern keine Einsprachen vorliegen, dauert das Verfahren rund acht Wochen.
Voraussetzungen für Ehegatten, die mit einem Schweizer verheiratet sind:
- 5 Jahre total in der Schweiz
- seit 3 Jahren verheiratet
- seit 1 Jahr am Wohnort gemeldet
Grabsteine können bei Erdbestattungen erst nach 9 Monate, bei Urnenbeisetzungen nach 3 Monaten, gesetzt werden. Vorgängig ist bei der Bauverwaltung ein Gesuch einzureichen, welches die Grössenmasse des Steines, das Material und die Bearbeitung enthält. Zudem ist eine Skizze im Massstab 1:10 beizulegen.
Frau Gemeindeammann Marlène Koller ist am Montag, Mittwoch und Freitag jeweils Nachmittags erreichbar. Termine für Besprechungen sind vorab telefonisch (056 298 03 33) zu vereinbaren.
Grundbuchauszüge sind erhältlich beim Grundbuchamt, Bahnhofstrasse 40, 5400 Baden, Tel. 056 200 09 40.
Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird durch das Familiengericht Baden, ausgestellt und kostet Fr. 40.00.
Hier finden Sie das Bestellformular dazu, welches im Original dem Familiengericht Mellingerstrasse 2a, 5400 Baden, zuzustellen ist. Handlungsfähig ist, wer urteilsfähig und mindestens 18 Jahre alt ist.
Der Bewerber/die Bewerberin muss persönlich bei der Einwohnerkontrolle vorsprechen. Kinder unter 18 Jahren müssen in Begleitung eines gesetzlichen Vertreters ebenfalls persönlich vorsprechen.
Mitzunehmen sind die alte Identitätskarte und ein neues Passfoto (3.5 x 4.5 cm gross, 0.5 cm Abstand vom Haaransatz bis zum Fotorand, Frontalaufnahme mit geschlossenem Mund, ohne Kopfbedeckung, ohne Uniform).
Bei Verlust einer ID ist die Verlustanzeige einer schweizerischen Polizeidienststelle mitzubringen.
Kosten einer Identitätskarte:
bis 18. Altersjahr | Fr. 35.-- |
ab 18. Altersjahr | Fr. 70.-- |
Gültigkeit
Kinder bis 3 Jahre | 3 Jahre |
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre | 5 Jahre |
Erwachsene | 10 Jahre |
Die Lieferfrist dauert zirka 7 bis 10 Tage.
Aufgrund der Steuerzahlen wurden Personen ermittelt, welche möglicherweise Anspruch auf Prämienverbilligung haben. Diese Personen haben ein Antragsformular zugestellt erhalten. Weitere Formulare sind bei der Gemeindezweigstelle erhältlich. Einreichefrist ist der 31. Mai. Der ausgefüllte Antrag ist zusammen mit der Krankenkassenpolice des laufenden Jahres und der letzten definitiven Steuerveranlagung der Gemeindezweigstelle wieder einzureichen.
Aufgrund den Steuerzahlen wurden Personen ermittel, welche möglicherweise Anspruch auf Prämienverbilligung haben. Diese Personen haben ein Antragsfomular zugestellt erhalten. Weitere Formulare sind bei der Gemeindezweigstelle erhältlich. Einreichefrist ist der 31. Mai. Der ausgefüllte Antrag ist zusammen mit der Krankenkassenpolice des laufenden Jahres und der letzten definitiven Steuerveranlagung der Gemeindezweigstelle wieder einzureichen.
Während der Kündigungsfrist müssen Sie Stellen sucht und diese Bemühungen unbedingt aufschreiben (Kopie Bewerbung machen).
Das Leumundszeugnis wird durch die Einwohnerkontrolle ausgestellt und durch den Gemeinderat unterzeichnet. Es kann im Online-Schalter direkt bestellt werden.
Bei Verlust des orangen Einzahlungsscheines VESR muss unbedingt ein neues Exemplar auf der Finanzverwaltung angefordert werden, ansonsten kann die korrekte Verbuchung nicht gewährleistet werden.
Voraussetzungen für Ausländer:
- 12 Jahre in der Schweiz (Zeit zwischen dem 10. und 20. Lebensjahr zählt doppelt)
- 5 Jahre im Kanton Aargau
- 3 Jahre ununterbrochen am Wohnort (im Zeitpunkt der Gesuchstellung).
Detaillierte Informationen (auch über die Einbürgerung von Schweizern) finden Sie im Download.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Rente schon früher bezogen werden, wobei die Rente auf Lebzeiten gekürzt wird. Eine Informationsbroschüre erhalten Sie bei der SVA-Gemeindezweigstelle.
Das Anmeldeformular AHV-Rente ist bei der Gemeindezweigstelle der SVA erhätlich.
Beim Ausfüllen hilft diese Stelle gerne weiter. Das Gesuch muss zusammen mit AHV-Ausweis etwa 4 Monate vor Erreichen des AHV-Alters eingereicht werden.
Der neue biometrische Pass ist ab 1. März 2010 durch persönliche Vorsprache beim kantonalen Passamt Aarau zu beantragen.
Eine vorgängige Terminreservation ist unerlässlich unter Telefon 062 835 19 28 oder via Internet www.schweizerpass.ch.
Dem Passamt Aarau ist der zu ersetzende Ausweis vorzulegen. Das Foto wird vor Ort durch das Passamt Aarau erstellt. Es kann auch ein digitales Foto mitgebracht werden. Beim Verlust eines Ausweises ist die Verlustanzeige einer schweizerischen Polizeidienststelle mitzubringen. Kinder, Jugendliche unter 18 Jahre und Bevormundete sind durch die sorgeberechtigte Person resp. gesetzliche Vertretung (Vormund) zu begleiten, welche sich ebenfalls ausweisen muss.
Zusammen mit dem Pass kann auch eine Identitätskarte beantragt werden (Kombi).
Die Identitätskarte (ohne Pass) kann weiterhin bei der Einwohnerkontrolle bestellt werden. Die Pässe 06 und 06 behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit. Der Pass 03 ist für eine visumsfreie Reise in due USA nur gültig, wenn er vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurde.
Kosten
Pass 10
Kinder bis 18 Jahre | Fr. 65.-- |
Erwachsene | Fr. 145.-- |
im Kombi-Angebot (Pass 10 & Identitätskarte)
Kinder bis 18 Jahre | Fr. 78.-- |
Erwachsene | Fr. 158.-- |
Gültigkeitsdauer
Kinder bis 18 Jahre | 5 Jahre |
Erwachsene | 10 Jahre |
Ausstellungsdauer
Die Lieferfrist bis zum Erhalt des Passes sind ca. 10-20 Arbeitstage.
Fragen zum Pass 10 beantwortet das Bundesamt für Polizei, Hotline 0800 820 008 von Montag bis Freitag zwischen 09.00 und 12.00 Uhr sowie zwischen 14.00 und 17.00 Uhr oder das Passamt Aarau.
Männer ab dem 65. Altersjahr (Regelfall)
Bei Frauen liegt das Rentenalter momentan bei 62 Jahren, im Jahr 2001 wird dieses auf 63 und im Jahr 2005 auf 64 erhöht. Das heisst, dass Frauen der Jahrgänge 1938 und älter von der Erhöhung des Rentenalters nicht betroffen werden. Frauen der Jahrgänge 1939 bis 1941 erhalten ihre Altersrente mit 63. Für Frauen der Jahrgänge 1942 und jünger gilt das Rentenalter 64. In jedem Fall ist jedoch neu ein vorzeitiger Rentenbezug, also eine Pensionierung mit 62 (oder 63) Jahren möglich. Im Sinne einer Übergangsregelung wird dabei die Rente pro Jahr nur um 3,4 % gekürzt.
Die zu erwartenden Steuern können hier online berechnet werden. Sie wechseln dafür zur Homepage des Kantonalen Steueramtes.
Für das Inkasso sämtlicher Steuern ist die Finanzverwaltung zuständig; Zahlungsvorschläge sind ebenfall dieser Verwaltungsabteilung einzureichen. Für die Höhe der veranlagten Steuern ist das Steueramt zuständig.
Bis jeweils 31. März.
Falls fristgerechte Einreichung nicht möglich ist Fristenerstreckung zu verlangen. Bitte Steuererklärung und Wertschriftenverzeichnis unterschrieben (beide Ehegatten) und mit allen nötigen Belegen einreichen. Wenn die Steuererklärung mit Easy-Tax ausgefüllt wird, bitte noch den Original-Umschlag der Steuererklärung einreichen. Sie helfen uns damit, den administrativen Aufwand möglichst gering zu halten.
Schriftliche Einsprache innert 30 Tagen nach Erhalt der definitiven Steuerveranlagung an Steuerkommission (per Briefpost). Details über das Vorgehen sind auf der Steuerveranlagung aufgeführt. Elektronisch eingereichte Einsprachen können aus gesetzlichen Gründen nicht akzeptiert werden.
Bestellen Sie bei der Finanzverwaltung Einzahlungsscheine für die Steuern.
Die Steuerveranlagungen werden nach Eingangsdatum vorgenommen. Je früher und vollständiger die eingereichte Steuererklärung ist, umso schneller erhält man die definitive Veranlagung. Verzögerungen kann es geben, wenn das Wertschriftenverzeichnis abgewartet werden muss. Dieses wird vom Kantonalen Steueramt überprüft. Die Steuererklärungen werden durch die Steuerkommission überprüft, welche etwa alle 2 Monate Sitzung hat. Erst nach dieser Prüfung dürfen die definitiven Rechnungen versandt werden.
Mitte Februar werden die provisorischen Steuerrechnungen verschickt. Diese wird auf der Grundlage der letzten provisorischen Veranlagung erstellt (aktuelle Jahresbasis). Änderungen der Einkommens- und Vermögensverhältnisse werden berücksichtigt, soweit sie bekannt sind. Sollte Ihre Steuerrechnung zu hoch oder zu tief ausgefallen sein, können Sie ein Hilfsblatt für die Ausfertigung der provisorischen Steuerrechnung ausfüllen und der Abteilung Steuern zukommen lassen. Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Es darf nur der eigene Steuerregisterauszug bezogen werden. Dieser kann online hier bestellt werden. Das Dokument kann gegen Vorlage eines Ausweises auf dem Steueramt abgeholt oder per Post zugestellt werden.
Für nur Fr. 40.00 pro Tag geniessen Einwohnerinnen und Einwohner von Untersiggenthal freie Fahrt mit fast allen öffentlichen Verkehrsmitteln der Schweiz. Die Tageskarte Gemeinde der SBB ist in Form von vordatierten Karten bei der Einwohnerkontrolle erhältlich.
Reservationen können unter Tel. 056 298 01 00 erfolgen oder im Internet hier.
Die Gemeindekanzlei des Wohnortes der verstorbenen Person ist zu informieren. Diese ist für die Einsargung, den Transport und die Organisation der Bestattung zuständig.
Zuerst ist unverzüglich ein Arzt aufzubieten. Stell dieser den Tod fest, ist der Todesfall bei der Gemeindekanzlei (Tel. 056 298 01 20) anzuzeigen, welche die Einsargung, den Transport und die Beisetzung organisiert. Ärztliche Todesbescheinigungen und das Familienbüchlein sind zur Besprechung mitzubringen.
Wir bitten Sie Adressänderungen innerhalb der Gemeinde Untersiggenthal innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle zu melden.
Schweizer Bürger weisen die Meldebestätigung für Haupt- oder Nebenwohnsitz (früher Niederlassungs- und Aufenthaltsausweis) sowie einen Pass oder eine Identitätskarte vor.
Ausländer reichen den Ausländerausweis ein. Es ist ausserdem der Mietvertrag/Untermietvertrag vorzuweisen.
Eine Unterschrift kann nur beglaubigt werden, wenn sie in Anwesenheit der zuständigen Amtsperson zu Papier gebrach wird oder, wenn die Person erklärt, die vorliegende Unterschrift stamme von ihr.
Es muss ein Personalausweis (ID oder Pass) vorgelegt werden.
Fotokopien werden beglaubigt, wenn das Original ebenfalls vorliegt.
Der Visumsantrag ist bei der Schweizer Vertretung im Herkunftsland vom Besucher einzureichen. Händigt die Schweizer Vertretung dem Besucher eine Garantieerklärung aus, ist diese an den Garanten in der Schweiz (Gastgeber) weiterzuleiten. Der Garant muss die Garantie-/Unterhaltserklärung (CHF 50'000.00) von der Einwohnerkontrolle visieren lassen. Die Einwohnerkontrolle leitet die Garantieerklärung ans Migrationsamt Aarau weiter. Kosten: CHF 60.85.
bis 31. Oktober - spätestes Zahlungsdatum
ab 01. November - Verzugszins
Eine allfällige Verzugszinsrechnung wird erstellt, nachdem sämtliche Steuerausstände eines Steuerjahres beglichen wurden.
Sie haben die Möglichkeit vor Ablauf der Zahlungsfrist, bei der Finanzverwaltung schriftlich ein Gesuch um Zahlungsaufschub zu stellen. Das Gesuch muss als Beilagen als Kopie enthalten:
Mietvertrag, Einkommensbelege/Lohnausweise, Krankenkassenrechnung, Kreditvertrag (falls Kredit), Auszug aus Betreibungsregister. Das Gesuch muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der Verzugszins bleibt jedoch selbst bei einer Stundung bis vollständigen Zahlung geschuldet.