Hauptaufgaben:

  • Vorbereitung der Steuerveranlagungen
  • Voreinschätzung der ordentlichen Einkommens- und Vermögenssteuern
  • Vornahme der ausserordentliche Jahressteuern
  • Errechnen der Steuerbeträge
  • Vollzug der Steuergesetzgebung
  • Führen des Steuerregisters und der notwendigen Kontrollen
  • Eröffnen der Veranlagungsverfügungen und Einsprache-Entscheiden
  • Protokollführung der Steuerkommission
  • Grundstückgewinnsteuern
  • Nach- und Strafsteuern
  • Steuerliche Bewertung von Liegenschaften und Grundstücken
  • Steuerliche Auskünfte
  • Ausstellen von Steuerausweisen
  • Berufsbildung

Wir sind bestrebt, diese Aufgaben mit viel Persönlichkeit- und Fachkompetenz zu leisten, um damit eine grösstmögliche Bürgerzufriedenheit zu erreichen.

Was das Steueramt nicht anbietet, sind das Ausfüllen der Steuererklärung oder Fragen zu komplexen Steuerberatungen und umfangreichen Pensionierungsfragen. Hierzu sind Treuhand- oder Steuerberatungsbüros zuständig.

Die Abteilung Steuern befindet sich rechts im 2. Stock des Gemeindehauses am Kornfeldweg 2.

In Zahlungsangelegenheiten wenden Sie sich bitte an die Abteilung Finanzen.

Versand Steuererklärungen - NEWS
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass eingereichte Belegskopien aus verfahrensökonomischen Gründen nicht mehr retourniert werden können. Die eingereichten Akten werden nach der Erfassung vernichtet. Reichen Sie daher bitte gut lesbare Belegskopien  (im A4-Format) ein. Bitte beachten Sie die Wegleitung in der Rubrik "Wie gehen Sie beim Ausfüllen vor?". Ihr Steueramt steht Ihnen gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung (056 298 03 50).

Mahngebühren Steuerwesen
Am 21. November 2017 hat der Grosse Rat die Einführung von kostendeckenden Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen beschlossen. Die Gesetzesänderung wird vom Regierungsrat auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt.

Software EasyTax - Download
Hier können Sie die Software EasyTax downloaden:https://www.ag.ch/de/dfr/steuern/natuerliche_personen/steuererklaerung__easytax/steuererklaerung_easytax1.jsp

Details können dem Merkblatt entnommen werden.

Telefon056 298 03 50
eMailsteueramt(at)untersiggenthal.ch
 Für Bestellungen kann auch der Online-Schalter verwendet werden.
Name Funktion
Marc Lötscher Leiter Steuern
Sandra Hediger Leiter-Stv.
Giovanna Bartucca Sachbearbeiterin
Désirée Keiser Sachbearbeiterin
Ramona Frei Sachbearbeiterin
Elena Runjevac Lernende

Allgemeines
In jeder Einwohnergemeinde wird zur Beurteilung der Steuerpflicht und zur Veranlagung der Einkommens- und Vermögenssteuer sowie der Grundstückgewinnsteuer eine Steuerkommission bestellt.
Die Veranlagung wird in der Regel im Namen der Steuerkommission durch eine Delegation, bestehend aus dem kantonalen Steuerkommissär sowie dem Leiter der Abteilung Steuern vorgenommen. Die Beurteilung der Steuerpflicht erfolgt durch die Delegation.

Steuerkommission, Organisation
Die Steuerkommission ist eine Kollegialbehörde und besteht aus fünf Mitgliedern. Bei der Wahl der Mitglieder sind die verschiedenen Erwerbsgruppen angemessen zu berücksichtigen. Die Protokollführung obliegt der Abteilung Steuern.

Zusammensetzung und Wahl

Die Steuerkommission besteht aus:

-

1 kantonaler Steuerkommissär

-

Leiter Abteilung Steuern

-

Stimmbürgern und Stimmbürgerinnen der Einwohnergemeinde
(3 Mitglieder und 1 Ersatzmitglied)