Im Zivilverfahren werden Streitsachen aus dem Privatrecht entschieden. Anfragen haben an die Friedensrichterin / den Friedensrichter zu erfolgen. Erfolgt anlässlich der Verhandlung beim Friedensrichteramt keine gütliche Einigung der Parteien, entscheidet die Friedensrichterin bzw. der Friedensrichter bis zu einem Streitwert von CHF 2'000.00; für höhere Streitwerte wird eine Bewilligung zur Klageführung an das Bezirksgericht ausgestellt.

Weitere Informationen zum Friedensrichteramt in Baden finden Sie auf der untenstehenden Homepage:
www.friedensrichteramtbaden.ch