Feuerwerk am Nationalfeiertag - Hinweise

Am Freitag, 1. August 2025, feiert die Schweiz ihren Nationalfeiertag. Gemäss dem Polizeireglement der Gemeinde Untersiggenthal "dürfen am 1. August Feuerwerke der Kategorien I bis III ohne besondere Bewilligung unter Beachtung aller gebotenen Sicherheitsvorkehren abgebrannt werden"

Wir möchten darauf hinweisen, dass diese Erlaubnis nur für den Nationalfeiertag an sich gültig ist (nicht am Tag vorher und nicht Tag danach). 

Allfällige Beschwerden sind direkt an die Stadtpolizei Baden
Rathausgasse 3, 5400 Baden
E-Mail
Telefon: 056 200 82 40 zu richten.

Wir bitten die Bevölkerung um Beachtung und Einhaltung dieser Regelung und wünschen einen schönen Nationalfeiertag!

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