Feuerwerksverbot am 1. August

Die Gemeinde erinnert daran, dass in Untersiggenthal seit dem 1. Juli 2026 das Verbot von lärmverursachendem privatem Feuerwerk gilt. Das Abbrennen und Verwenden von privaten Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, ist nicht erlaubt. 

Das Verbot dient dem Schutz der Bevölkerung, von Tieren sowie der Sicherheit im öffentlichen Raum. Die Gemeinde dankt der Bevölkerung für die Rücksichtnahme und die Einhaltung der geltenden Bestimmungen.

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