Steuern 2025

Wir danken allen Steuerpflichtigen, die ihre Steuern für das laufende Jahr fristgerecht per 31. Oktober 2025 bezahlt haben. Damit tragen Sie dazu bei, dass die Gemeinde über die Mittel verfügt, um ihre vielfältigen Aufgaben termingerecht zu erfüllen.
Wer die Zahlungsfrist nicht eingehalten hat, erhält am 24. November 2025 eine Mahnung mit einer Betreibungsandrohung. Dabei sind Zahlungen bis 10. November 2025 berücksichtigt. Die Mahnung kann ignoriert werden, wenn sie sich mit der Zahlung überschnitten hat. Andernfalls ist die Betreibungsandrohung ernst zu nehmen. Wer die Steuern nicht fristgerecht bezahlen kann, meldet sich bei der Abteilung Finanzen (056 298 02 00 / finanzverwaltung@untersiggenthal.ch), andernfalls erfolgt im Januar 2026 ohne weitere Ankündigung die Betreibung. Neu können Raten auch online beantragt werden. Besuchen Sie dafür die Homepage vom kantonalen Steueramt (www.ag.ch/kgst-raten).
Sind im laufenden Jahr Veränderungen eingetreten, sodass die Höhe der provisorischen Steuerforderung (in der Regel letzte provisorische Rechnungsstellung) nicht realistisch ist, setzen Sie sich spätestens nach Erhalt der Mahnung mit der Abteilung Steuern (056 298 03 50) in Verbindung. Dies sollte man am besten gleich nach Erhalt der provisorischen Rechnung im Februar tun, sofern eine Veränderung gegenüber dem Vorjahr eintreten wird.

Cookie-Hinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen

Notwendige Cookies werden immer geladen