ABSOLUTES FEUER- UND FEUERWERKSVERBOT - Gefahrenstufe 5 von 5
Wegen der anhaltenden Hitze und Trockenheit ist der Boden sowohl in Wäldern als auch Fluren und Siedlungsgebieten extrem abgetrocknet. Ausbleibende Niederschläge sowie die anhaltende Trockenheit verschärfen die Gefahr für Wald- und Flurbrände. Das Risiko von Wald- und Flurbränden im ganzen Kantonsgebiet ist daher sehr gross.
Gemäss MeteoSchweiz ist in den kommenden Tagen mit anhaltender Trockenheit und stetig steigenden Temperaturen zu rechnen. Die Pegelstände der Fliessgewässer und Seen sind auf einem Tiefststand. Längerfristig sind keine Niederschläge angekündigt.
Die Gefahrenstufe wurde deshalb vom Kanton auf Stufe 5 «sehr grosse Gefahr» erhöht. Das Departement Gesundheit und Soziales verfügt deshalb ein absolutes Feuerverbot und Feuerwerksverbot im Wald, am Waldrand sowie im Siedlungsgebiet und Offenland.
Das absolute Feuer- und Feuerwerksverbot gilt ab Dienstag, 28. Juli 2026, 12.00 Uhr, im Wald, im Abstand von bis zu 50 Metern zum Waldrand sowie im Siedlungsgebiet und Offenland.
Vom absoluten Feuerverbot ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills. Bei der Benutzung von Gas- und Elektrogrills ist jedoch auf mögliche Brandrisiken zu achten und Löschmittel bereit zu halten. Die Gemeinde Untersiggenthal rät von der Benutzung von Gas- und Elektrogrills im Wald und Waldnähe ab.
Das absolute Feuer- und Feuerwerksverbot gilt bis auf Widerruf.
Die Bevölkerung wird gebeten, die Vorgaben konsequent einzuhalten und besondere Vorsicht walten zu lassen.