Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Die Besitzer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Velowegen und Trottoirs werden gebeten Bäume und Sträucher bis mindestens zur Grundstückgrenze zurückzuschneiden. Mindesthöhe über der Fahrbahn 4.5 Meter und über dem Trottoir 2.5 Meter.
Dabei ist ganz besonders darauf zu achten, dass Strassennamentafeln, Signalisationen und Strassenlampen nicht verdeckt sind. Verdorrte und abgestorbene Äste sollten vorsorglich entfernt werden. Sie können unter Schneelast abbrechen und Passanten gefährden.
Die Abteilung Bau und Planung zählt auf die verständnisvolle Mithilfe aller Gartenbesitzer und dankt diesen im Voraus.