Abrechnungen zu Lasten Jahresrechnung 2025

Ein weiteres Jahr neigt sich dem Ende zu und die Abteilung Finanzen ist bereits an den Vor-arbeiten für den Jahresabschluss 2025. Deshalb erfolgt hiermit der Aufruf an alle Lieferanten und Dienstleister, aber auch an Mitarbeitende in Nebenämtern, Kommissionsmitglieder usw., ihre Abrechnungen so bald wie möglich einzureichen. Insbesondere sind

  • Abrechnungen über Spesen und Sitzungsgelder bis Donnerstag, 4. Dezember 2025, 12.00 Uhr, bei der Abteilung Finanzen abzuliefern. Später stattfindende Sitzungen können im Folgejahr in die Liste aufgenommen und ausbezahlt werden.
  • Lieferanten- und Leistungsabrechnungen, welche noch zu Lasten des Jahres 2025 bezahlt werden sollen, bis spätestens Donnerstag, 8. Januar 2026, 12.00 Uhr, auf der Abteilung Finanzen abzuliefern.

Vielen Dank für das Einhalten dieser Fristen. Sie ermöglichen der Abteilung Finanzen damit einen termin- und periodengerechten Jahresabschluss zu erstellen.

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