Gemeinderat setzt Verbot von lärmverursachen­dem privatem Feuerwerk um

Die konsultative Bevölkerungsumfrage zum privaten Feuerwerk zeigt ein deutliches Ergebnis: 83 Prozent der eingegangenen Antworten sprechen sich für ein Verbot von lärmverursachendem privatem Feuerwerk aus. Der Gemeinderat Untersiggenthal nimmt dieses Ergebnis auf und beschliesst die Umsetzung eines entsprechenden Verbots im Polizeireglement. Die Inkraftsetzung erfolgt auf den 1. Juli 2026.

In der Gemeinde Untersiggenthal wird die Problematik des privaten Feuerwerks seit mehreren Jahren diskutiert. Wiederkehrende Rückmeldungen aus der Bevölkerung betreffen insbesondere Lärmemissionen, Belastungen für Tiere und sensible Personengruppen sowie Sicherheitsaspekte. 

Der Gemeinderat hatte deshalb beschlossen, eine konsultative Bevölkerungsumfrage zum Thema privates Feuerwerk durchzuführen. Die Bevölkerung wurde gefragt, ob sie befürwortet, dass im Polizeireglement der Gemeinde das Abbrennen und die Verwendung von privaten Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, verboten wird.

Das Ergebnis zeigt eine klare Mehrheit zugunsten eines Verbots von lärmverursachendem privatem Feuerwerk. Gestützt darauf beschliesst der Gemeinderat die Umsetzung einer entsprechenden Regelung im Polizeireglement. 

Das Verbot umfasst das Abbrennen und die Verwendung von privaten Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen. Vorbehalten bleiben bewilligte Anlässe sowie allfällige Ausnahmen gemäss Polizeireglement.

Die Inkraftsetzung erfolgt per 1. Juli 2026. Damit besteht rechtzeitig vor dem Bundesfeiertag am 1. August Klarheit für Einwohnerinnen und Einwohner, Gewerbe, Vereine sowie Vollzugsstellen.

Gemeindeammann Adrian Hitz:
«Das Umfrageergebnis ist deutlich. Der Gemeinderat nimmt die Rückmeldungen aus der Bevölkerung ernst und schafft mit der Umsetzung im Polizeireglement Klarheit. Das Verbot soll dazu beitragen, Lärm zu reduzieren, Tiere und sensible Personengruppen zu schützen und die Sicherheit zu erhöhen.»

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