Die Verlängerung des Ausländerausweises ist rechtzeitig jeweils mindestens zwei Wochen vor Ablauf ihrer Bewilligung bei der Einwohnerkontrolle zu beantragen. Die Einwohnerdienste bearbeitet das Verlängerungsgesuch und leitet dieses an das Migrationsamt des Kantons Aargau weiter.
Inhaberinnen und Inhaber der Ausländerkategorie S, F, B und C erhalten jeweils zwei Monate vor Ablauf der Bewilligung die Verfallsanzeige (Verlängerungsgesuch) zugestellt.
Um die Verlängerung zu beantragen, kommen Sie bitte mit folgenden Unterlagen an den Schalter:
➔Verfallsanzeige (Verlängerungsgesuch)
➔Ausländerausweis
➔Pass oder Identitätskarte des Heimatstaats
Die Gebühren für den neuen Ausweis richten sich nach der ausländerrechtlichen Gebührenordnung und werden bei der Verlängerung bezogen.