Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben das neue Parkierungsreglement an der Einwohnergemeinde-Versammlung vom 13. Juni 2024 zur Überarbeitung an den Gemeinderat zurückgewiesen. Diese Rückweisung hat zur Folge, dass aktuell und bis auf Weiteres das bisherige Parkierungsreglement vom 6. Mai 2017 seine Gültigkeit behält. Somit gelten in Untersiggenthal für die Parkierung auf öffentlichem Grund folgende Grundsätze:
- Wo Parkfelder markiert sind, darf nur auf diesen parkiert werden
- Wo keine Parkfelder markiert sind und kein Parkverbot signalisiert ist, darf nach den Richtlinien des Strassenverkehrsgesetzes, der Verkehrsregelnverordnung sowie der Signalisationsverordnung parkiert werden
- Ein Abstellen der Fahrzeuge ist 2 x pro Woche für 4 Stunden (sofern nichts anderes signalisiert ist) gebührenfrei möglich. Jede Überschreitung dieser Regelung löst eine Gebührenpflicht aus
- Es muss in jedem Fall eine Parkscheibe mit der Ankunftszeit oder eine Parkkarte gut sicht-bar hinter der Frontscheibe deponiert werden
Bei Fragen zur Parkierung steht Ihnen die Abteilung Bau und Planung (056 298 03 00 oder bauverwaltung@untersiggenthal.ch) gerne zur Verfügung.