Gesuch Reklame­bewilligung

  • Folgende Auflagen sind strikte einzuhalten:
  • - Die Reklamen dürfen die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen
  • - Die Reklametafeln dürfen eine Fläche von maximal 1.2m2 aufweisen
  • - Sie dürfen nur innerorts an den beiden offiziellen Plakatstellen angebracht werden und müssen mindestens
  •   3m vom Fahrbahnrand entfernt, angebracht werden
  • - Die Reklamen dürfen keine reflektierenden Farben etc. aufweisen und dürfen nicht beleuchtet sein
  • - Solche Reklamen dürfen frühestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung aufgestellt werden
  • - Nach dem Anlass sind sie unverzüglich wieder zu entfernen
 
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